Infos zur Grundschulempfehlung

Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 ihre Halbjahresinformationen mit der Grundschulempfehlung. Bis Ende Januar müssen dazugehörigen Beratungsgespräche zwischen Eltern und Lehrkräften stattgefunden haben.

In einer Klassenkonferenz wird unter Vorsitz der Schulleitung über jeden Schüler eine Einschätzung abgegeben, welche Schulart aus Sicht der Schule für das jeweilige Kind als die geeignetste erscheint. Es geht also um die Frage, welche Schule optimal an den aktuellen Entwicklungs- und Begabungsstand des Kindes anknüpfen kann, ohne es zu über- oder unterfordern.

Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, liegt bei den Eltern. Seit dem Schuljahr 2017/2018 muss die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule jedoch vorgelegt werden.

Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine Beratungslehrkraft hinzuziehen. Dafür wird das der Grundschulempfehlung beigefügte Formblatt ausgefüllt wieder an der Grundschule abgegeben. Die Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft kann bis ca. Ende März erfolgen.

Demnach werden Schülerinnen und Schüler ohne Beratungsverfahren meist schon Mitte März an der weiterführenden Schule angemeldet. Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, werden erst später angemeldet.

Nehmen Sie diese Entscheidung und den Rat der Grundschullehrkräfte zum Wohle Ihres Kindes sehr ernst. Das Bildungssystem ist durchlässig und jeder Abschluss, unabhängig von der Schulart in Klasse 5, möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Welche Schule für mein Kind?

Flyer der Werkrealschule

Broschüre Bildungswege